FAQ Auswandern Schweiz

WICHTIGE FRAGEN

Hier findest du Antworten zu einigen Fragen.

Wenn du in die Schweiz für deine Arbeit umziehst, benötigst du als erstes natürlich die entsprechende Bewilligung. Zusätzlich gehören auch in der Schweiz die passenden Versicherungen dazu. Zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz zählt die Haftpflichtversicherung und eine Hausratsversicherung. Eine Krankenversicherung ist ebenfalls verpflichtend für diejenigen, die in der Schweiz leben und auch arbeiten.

Wer in der Schweiz mehr als 60 Tage am Stück arbeitet, ohne dabei in seine Heimat zurückzukehren, gilt als Quellensteuerpflichtig. Das heißt, du musst dann Steuern auf dein Einkommen in der Schweiz zahlen.

Wenn du in der Schweiz arbeiten möchtest, brauchst du eine entsprechende Bewilligung bzw. Erlaubnis. Diese hast du, wenn du eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) oder eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) besitzt. Wie du diese Bewilligungen erhältst und was du dafür benötigst, erfährst du hier:

In der Schweiz anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen

Versicherungspflicht

In der Schweiz besteht im Bereich der Grundversicherung eine Versicherungspflicht nach dem Erwerbsortprinzip. Wenn du deinen Wohnsitz vom Ausland in die Schweiz verlagerst und hier berufstätig bist musst du dich in der Schweiz krankenversichern. Da es sich beim Schweizer System um eine Kopfprämie handelt, muss bei Familien für jede einzelne Person eine Grundversicherung beantragt werden.

Vier Kantone sind französischsprachig: Genf / Waadt / Neuenburg / Jura.
Drei Kantone sind zweisprachig: in Bern, Freiburg und im Wallis spricht man Deutsch und Französisch. Im Tessin und in vier südlichen Tälern Graubündens wird Italienisch gesprochen. Der Kanton Graubünden ist mehrsprachig.

Um in der Schweiz studieren zu können, brauchst du eine Aufnahmebestätigung der von dir gewählten Hochschule. Mit dieser kannst du  je nach Ihrer Staatsangehörigkeit in einem Kanton eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Die Schulpflicht dauert elf Jahre. Bei Beginn der Schulpflicht sind die Kinder in der Regel vier Jahre alt. 95 % der Schülerinnen und Schüler absolvieren die obligatorische Schule in der öffentlichen Schule ihrer Wohngemeinde.

Die Regel ist jedoch, dass du ab deiner persönlichen Einreise in die Schweiz 12 Monate Zeit hast, das Fahrzeug zur Zulassung beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons zu bringen. Das heisst, innerhalb eines Jahres musst du die ausländischen Kontrollschilder gegen Schweizer Kontrollschilder tauschen.

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Personen, die zwar in der Schweiz wohnhaft sind, aber noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen, sind quellensteuerpflichtig. Dasselbe gilt für Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz für ihre Einkommen haben.

Du musst dich innert 14 Tage nach deiner Ankunft bei deiner Wohnsitzgemeinde melden und dort eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu brauchst du einen gültigen Pass/Personalausweis und die Dokumente, die belegen, dass du eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübst oder ausüben wirst, deren Einnahmen es dir erlaubt, für deinen Lebensunterhalt und denjenigen deiner Familie aufzukommen.

Dank der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA kannst du in die Schweiz einreisen und du benötigst für die ersten drei Monate keine Aufenthaltsbewilligung.

In der Grundversicherung sind die wichtigsten Leistungen gedeckt. Jedoch nicht alle und nicht für jedes Bedürfnis. Setzt du zum Beispiel auf Alternativmedizin oder möchtest du im Ausland auch geschützt sein, machen Zusatzversicherungen absolut Sinn. Ausserdem können ohne Zusatzversicherung unerwartete Kosten anfallen.

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